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Funkzeugnis SRC (See) und UBI (Binnen) vom 25. - 27.20.24

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Eine Anmeldung zu einem Theoriekurs, einer Praxisausbildung ist schriftlich (E-Mail, Fax, usw.) oder telefonisch möglich. Mit der Anmeldung werden diese Geschäfts-bedingungen anerkannt. Der Teilnehmer ist zur Umbuchung in einen gleichwertigen anderen Kurs der Wassersportschule Hamburg unter der Voraussetzung berechtigt, dass die Mindestzahl des zunächst gebuchten Kurses dadurch nicht unterschritten wird und der neue Kurs zustande kommt und noch nicht ausgebucht ist.

2. Mindestteilnehmerzahl

Sollte ein Theoriekurs, eine Praxisausbildung nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 6 (Theorie) bzw. 3 Personen (Praxisausbildung) erreichen, behält sich die Wassersportschule Hamburg das Recht vor, unter Umständen den entsprechenden Kurs nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens eine Woche vorher benachrichtigt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Etwaige Zahlungen werden zurück überwiesen.

3.Kursgebühren; Fälligkeit

Die Kursgebühren ergeben sich aus den bei Vertragsabschluss gültigen Verlautbarungen im Internet. Die berechneten Kursgebühren beinhalten keine Prüfungsgebühren und Nebenkosten. Solange die Kursgebühr nicht vollständig bezahlt ist, besteht kein Teilnahmerecht am gebuchten Kurs. Die Lehrgangsgebühren sind vor Beginn des Kurses , spätestens am zweiten Kursabend / Kurstag zu entrichten . Die vollen Kursgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn einzelne Unterrichtsstunden nicht wahrgenommen werden, der Kurs nicht angetreten oder abgebrochen wird und vom Teilnehmer zu vertreten ist.

4. Persönliche Fitness, Fachwissen

Teilnehmer des Ausbildungsprogramms erklären, dass sie mindestens 15 Minuten in freiem Wasser schwimmen können. Handelt es sich bei dem gebuchten Kurs um eine Fortbildung, so versichert der Teilnehmer, dass er im Besitz der nötigen Vorkenntnisse bzw. der entsprechenden Qualifikationen ist. Die Schule kann die Vorlage der betreffenden Scheine vor Kursantritt verlangen.

5. Prüfungen

Alle Prüfungen werden durch die Wassersportschule Hamburg oder ihre Beauftragten bei den zuständigen Prüfungsausschuss angemeldet und von diesen in eigener Verantwortung durchgeführt. Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen kann die Wassersportschule Hamburg keine Haftung übernehmen. Eine Minderung des Kurspreises ist in diesem Fall nicht möglich.

6. Rücktritt von einer Prüfung

Rücktritt von einer Prüfung ist möglich. Der Kandidat gilt als "nicht erschienen" und die Prüfungsgebühren verfallen. Besteht der Kandidat eine angesetzte theoretische Prüfung nicht, kann er den Theoriekurs innerhalb eines halben Jahres kostenlos wiederholen. Der betreffende Kandidat ist für das Einhalten der Wiederholungsfristen selbst verantwortlich. Ansprüche gegenüber der Wassersportschule Nord-Ostsee-Kanal aufgrund einer verfallenen Teilnahmefrist sind ausgeschlossen.

7. Weisungsbefugnis

Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Kursteilnehmer weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Kurs führen.

8. Haftung durch die Wassersportschule Hamburg

Für Personen und Sachschäden, die während der Durchführung der Theorie-/ Praxiskurse oder Törns entstehen, haftet die Wassersportschule Hamburg nur, soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden. Die Boote sind haftpflicht-und kaskoversichert. Persönliche Effekte z.B.: Handy, Brille usw. sind nicht versichert. Die Kursteilnehmer haften für alle durch sie fahrlässig verursachten Schäden. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr, es wird daher empfohlen eine Unfallversicherung abzuschließen.

9. Zusatzvereinbarungen

Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

10. Gutscheine

Gutscheine werden mit den Kursen verrechnet, eine Barauszahlung oder Rückgabe sind nicht möglich. Gutscheine behalten drei Jahre ihre Gültigkeit nach Ausstellung. Sie können auf eine andere Person übertragen werden.

11. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Hamburg.

12. Gültigkeit dieser AGB

Sollten Teile dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser AGB nicht beeinträchtigen. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Streitigkeiten beurteilen sich nach deutschem Recht.

Stand: 18.02.2023